Mitgliederlogin
Suche nach

Darstellung des Gebäudereiniger-Handwerks

Das Gebäudereiniger-Handwerk beschäftigt bundesweit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit sind wir nicht nur das beschäftigungsreichste Handwerk in Deutschland, sondern mit einem Umsatz von mehr als 15 Mrd. Euro auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Insgesamt vertreten unter dem Dach des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks 33 Innungen bzw. Landesinnungen die Interessen Ihrer Mitgliedsbetriebe auf politischer Gesamt- und Regionalebene.

Seit 1934 ist das Gebäudereiniger-Handwerk ein Vollhandwerk, in dem Lehrlinge ausgebildet werden. Mit dem 1. April 1965 bildete der erste Lohntarifvertrag die Grundlage für die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der erste Rahmentarifvertrag, der u. a. den Urlaub, die Kündigungsfristen und die Zuschläge regelt, wurde mit Beginn 1. Januar 1973 einvernehmlich verabschiedet.

Der Mindestlohntarifvertrag (aus dem Lohntarifvertrag wurden die Lohngruppen 1 und 6 herausgelöst) und der Rahmentarifvertrag werden vom Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten diese Tarifverträge nicht nur unmittelbar für die Mitgliedsbetriebe der Innungen und die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sondern auch als gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen für alle Gebäudereinigungsbetriebe und deren gewerblichen Arbeitnehmer.

Aktuelle Tarifverträge finden Sie hier.